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Arbeitsfahrten

Wer arbeitet, versteht sich als integraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Wir unterstützen Sie in Ihrer Initiative und bringen Sie sicher und zuverlässig zu Ihrer Arbeitsstelle. Dabei finden unsere Fahrten im Einklang mit der Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII statt und werden zumeist über das Arbeitsamt oder Sozialamt als Kostenträger abgerechnet.

Gerne unterstützen wir Sie auch in den folgenden Bereichen:

  • Hilfestellung beim An- und Auskleiden
  • Helfende Hände beim Treppensteigen und beim Einsteigen in den Bus
  • Fixierung des Rollstuhls

So stellen wir gemeinsam sicher, dass Sie täglich Ihrer Arbeit nachgehen können und damit mitten im Leben sind.